REACH

REACH – Europäische Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe

(Verordnung (EG) Nr. 1907/2006) DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

Am 1. Juni 2007 trat das europäische Gesetz mit dem Namen REACH (Registration Evaluation Authorisation of Chemicals) in Kraft. REACH ist eine Verordnung, die sich an alle Hersteller von Chemikalien mit Sitz in der EU, an Importeure, die Chemikalien in die EU einführen, sowie an alle Unternehmen, die Chemikalien anwenden oder mit ihnen handeln, wendet. Es handelt sich hierbei um eine europäische Verordnung, die für alle EU-Mitgliedstaaten ohne weitere Umsetzung in nationales Recht bindend ist.

Erklärung zu REACH

Geltungsbereich:

Dr. Josef Groß
COO/Managing Director