REACH

REACH – Europäische Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe

(Verordnung (EG) Nr. 1907/2006) DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

Am 1. Juni 2007 trat das europäische Gesetz mit dem Namen REACH (Registration Evaluation Authorisation of Chemicals) in Kraft. REACH ist eine Verordnung, die sich an alle Hersteller von Chemikalien mit Sitz in der EU, an Importeure, die Chemikalien in die EU einführen, sowie an alle Unternehmen, die Chemikalien anwenden oder mit ihnen handeln, wendet. Es handelt sich hierbei um eine europäische Verordnung, die für alle EU-Mitgliedstaaten ohne weitere Umsetzung in nationales Recht bindend ist.


Erklärung zu REACH
  • Im Sinne der REACH-Verordnung nehmen wir, als Entwickler, Hersteller und Vertreiber von Dewert Antriebs- und Systemtechnik, in der REACH Hierarchie die Rolle des sogenannten „Nachgeschalteten Anwenders“ ein, da weder Zubereitungen und Stoffe selbst hergestellt, noch außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums [EWR] eingekauft werden.
  • Da Dewert Antriebs- und Systemtechnik GmbH ausschließlich als „Nachgeschalteten Anwender“ handelt, hat Dewert Antriebs- und Systemtechnik GmbH keine eigene Pflicht, Stoffe selbst zu registrieren, daher wurden all unsere Zulieferer hinsichtlich Ihrer Pflichten zur Registrierung bzw. Vorregistrierung aufmerksam gemacht.
  • Dewert Antriebs- und Systemtechnik GmbH  kann keine  Auskunft über den Status der Registrierung bzw. Vorregistrierung von Stoffen geben, da die meisten unserer Lieferanten wie Dewert Antriebs- und Systemtechnik GmbH  selbst, entweder die Rolle des „Nachgeschalteten Anwenders“ oder Händlers einnehmen und diese somit Ihrerseits die vorgeschalteten Lieferanten zu einer Vorregistrierung relevanter Stoffe auffordern, liegen uns zur Zeit noch keine abschließenden Aussagen vor.
  • Dewert  Antriebs- und Systemtechnik GmbH als Entwickler, Hersteller und Vertreiber von Dewert Antriebs- und Systemtechnik, hat die Verpflichtung für den Vertrieb in den Europäischen Wirtschaftsraum über die Gegenwart der besonders besorgniserregenden Stoffe (REACH Art. 57, 59) ab einem Grenzwert von 0,1 Massenprozent bezogen auf das Produktgewicht Auskunft zu erteilen Art. 33(1.), sofern diese zum Einsatz kommen.  

Geltungsbereich:
logorot
  • von Dewert Antriebs- und Systemtechnik GmbH entwickelte, hergestellte und unter diesem Namen vertriebene logorotProdukte.
  • von Dewert Antriebs- und Systemtechnik entwickelte, hergestellte und unter dem Namen OKIN Motion Technologies GmbH vertriebene Produkte.

Dr. Josef Groß
COO/Managing Director

 

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