RoHS und WEEE

Erklärung zu den Richtlinien:

  • EU - Richtlinie 2002/95/ EG RoHS
  • EU - Richtlinie 2002/96/EG und 2003/108/ EG WEEE


Als innovativer und qualitäts- und umweltbewusstes Unternehmen sehen wir uns verpflichtet und sind jederzeit bemüht, unsere Produkte auf dem neusten Stand der Technik zu entwickeln und herzustellen. Diese Aussage bezieht sich auch auf alle geltenden Normen und Richtlinien.


EU - Richtlinie 2002/95/ EG RoHS
Seit 01.07.2006 ist die EU - Richtlinie 2002/95/ EG RoHS als Bestandteil des deutschen Gesetzes "ElektroG" bindend in Kraft und regelt die maximal zulässige Schadstoffkonzentration von Blei; Quecksilber; Cadmium, sechswertigem Chrom, und bromierten Flammschutzmittel für neu in Verkehr gebrachte Elekto- und Elektronikgeräten.

Da wir uns schon seit ca. 2 Jahren mit unseren Partnern auf die Umsetzung dieser Richtlinie vorbereitet haben entsprechen unserer Produkte den geforderten Anforderungen.


EU - Richtlinie 2002/96/ EG und 2003/108/EG WEEE
Nach sorgfältiger Prüfung der Richtlinie und deren Inhalt durch fach- und sachkundige Gutachter und Fachanwälte, sowie die Zuhilfenahme der im Internet vorhandene Entscheidungshilfe der "Stiftung EAR(1)" sehen wir uns nicht als Meldepflichtig und fallen somit nicht unter das dort vorgeschriebene Entsorgungskonzept.

(1) Die Stiftung Elektro-Altgeräte Register [EAR] ist vom Umweltbundesamt mit den Aufgaben der im Elektrogesetz erwähnten "Gemeinsamen Stelle" aller betroffenen Hersteller betraut. Die Stiftung bündelt die Funktionen, die von staatlicher Seite zur Umsetzung des Elektrogesetzes durchgeführt werden müssen.

Für Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.


DEWERT Antriebs- und Systemtechnik

Ralf Bokämper    
Andreas RoitherMartin Klimmek
Geschäftsführer
 Geschäftsführer Entwickung und KonstruktionGeschäftsführer Vertrieb und Marketing

 

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